Info-Termin der IHA zur Sammelklage gegen Booking.com

Was?
Infotermin über die Sammelklage gegen Booking.com
powered by Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) 

Wann?
Montag, 21. Juli 2025
11 - 12 Uhr

Wo?
online - Teams

Einwahllink (https://tinyurl.com/5n6mvktj
Besprechungs-ID: 323 273 599 348 2
Kennung: C74Ga7iR

Darum geht's genau:
Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern, darunter der 
Hotelverband Deutschland (IHA), haben sich zu einer gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammengeschlossen. Diese Initiative wird von HOTREC, unserem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels können kosten- und risikolos teilnehmen und sind eingeladen, sich an der gemeinsamen Klage von jetzt schon mehreren Tausend Hotels aus ganz Europa zu beteiligen und sich unter www.mybookingclaim.com online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

 Interessierte Hotelbetreiber haben am Montag, 21. Juli 2025, von 11:00 bis 12:00 Uhr, Gelegenheit, sich in einem unverbindlichen Videocall ausführlich zu informieren und den Initiatoren Fragen zu stellen.

Hintergrund
Bereits im Jahr 2015 hatte das deutsche Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete. Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen.

In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Fast zwei Jahrzehnte lang benachteiligten diese Paritätsklauseln europäische Hotels erheblich im Wettbewerb: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte. Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben. Die Klage wird von der nach niederländischem Recht gegründeten Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Organisatorisches
Diese pan-europäische Sammelklage folgt dem Muster und Vorbild unserer bereits seit vier Jahren laufenden Klageverfahren gegen Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin. Auch das europäische Verfahren wird von diesen bewährten Anwälten und Prozessfinanzierern geführt und unterstützt. Das neue Verfahren eröffnet somit auch allen deutschen Hotels, Hotels garnis, Pensionen und Gasthöfen, die sich 2020 an der „daBeisein“-Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) letztlich nicht beteiligt haben, eine neue und wohl auch letztmalige Einstiegschance – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

Diejenigen rund 2.000 Hotels, die bereits seit 2020 bei der „daBeisein“-Initiative mitmachen, brauchen keine neue/weitere Anmeldung im Rahmen der neuen Sammelklage vornehmen. Ihre Ansprüche gegen Booking.com werden bereits umfassend in den derzeit laufenden Verfahren geltend gemacht.

Eine Ausnahme gilt allein für den Fall, dass diese Hotelgesellschaften noch weitere Ansprüche in Bezug auf bislang nicht gemeldete Häuser (mit eigenständiger Booking.com-ID) geltend machen möchten, sei es, weil Sie noch Häuser im europäischen Ausland haben, die im Rahmen der deutschen „daBeisein“-Initiative nicht berücksichtigt werden konnten, sei es, dass sie nach der Teilnahme an der „daBeisein“-Initiative noch weitere Häuser im In- oder Ausland gekauft oder gegründet haben. In diesem Fall sollten die betroffenen Hoteliers diese weiteren Ansprüche unter www.mybookingclaim.com für die pan-europäische Klage registrieren.

Der Schaden, der den Hotels durch die Anwendung der wettbewerbswidrigen Paritätsklauseln durch Booking.com entstanden ist, ist sicher vielschichtig und seine Quantifizierung äußerst komplex. Eine vorläufige Einschätzung deutet jedoch darauf hin, dass die Hotels 30 % oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Gesamtprovisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten könnten.

Und ganz unabhängig vom völlig legitimen finanziellen Argument ist es für die Hotellerie wichtig, dem dominierenden Marktführer unter den Online-Buchungsportalen kraftvoll zu signalisieren, dass sich die Branche ein „Weiter so“ vom digitalen Gatekeeper nicht gefallen lässt!

Hinter vorgehaltener Hand haben Hoteliers in einer ersten Reaktion ihre Besorgnis vor etwaigen Repressalien von Booking.com ausgedrückt. Selbstverständlich darf Booking.com keinerlei Repressalien gegen die teilnehmenden Hotels anwenden! Aus naheliegenden Gründen wäre Booking.com auch mehr als schlecht beraten, so etwas auch nur in Erwägung zu ziehen. In den jetzt schon seit 2020 andauernden Verfahren in Amsterdam und Berlin sind dem Hotelverband Deutschland (IHA) diesbezüglich jedenfalls keinerlei Beschwerden seitens der teilnehmenden Hotels bekannt geworden.

Zeitraum / Uhrzeit:
21.07.2025 - 21.07.2025
Montag
11:00 - 12:00

Bleibt immer auf dem Laufenden

mit unserem HSMA Newsletter